in 53173 Bonn / Godesberg-Villenviertel :::STILVOLLES ARBEITEN:::STADTVILLA MIT VIEL STUCK:::3 KFZ-STELLPLÄTZE AUF SCHÖN ...
ImmoNrNL-956-2022 NutzungsartGewerbe
VermarktungsartMiete ObjektartHaus
ObjekttypVilla PLZ53173
OrtBonn / Godesberg-Villenviertel LandDeutschland
Wohnfläche240 m² Nutzfläche300 m²
Grundstücksgröße480 m² Anzahl Zimmer10
Anzahl Balkone1 Anzahl Terrassen1
Anzahl Stellplätze3 Geschossflächenzahl2
BefeuerungGas BodenStein, Dielen, Parkett
Stellplätze3 Freiplätze BalkonJa
TerrasseJa
ImmoNrNL-956-2022
NutzungsartGewerbe
VermarktungsartMiete
ObjektartHaus
ObjekttypVilla
PLZ53173
OrtBonn / Godesberg-Villenviertel
LandDeutschland
Wohnfläche240 m²
Nutzfläche300 m²
Grundstücksgröße480 m²
Anzahl Zimmer10
Anzahl Balkone1
Anzahl Terrassen1
Anzahl Stellplätze3
Geschossflächenzahl2
BefeuerungGas
BodenStein, Dielen, Parkett
Stellplätze3 Freiplätze
BalkonJa
TerrasseJa
Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Das Immobilienkontor Lange bietet Ihnen hier eine Stadtvilla als Bürofläche im Villenviertel zur Miete an. Hier macht das Arbeiten Freude.

Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine aufwendig sanierte, denkmalgeschützte Altbauvilla. Nur die gesamte Anmietung des Gebäudes ist möglich.
Der Grundrissplan setzt sich aus verschieden großen Büroräumen, Teeküchen, Besprechungsräumen sowie getrennten WC-Einheiten zusammen. Die lichtdurchfluteten Räume sind mit einem hochwertigen Parkettboden und großzügigen Fenstern ausgestattet.
Der Terrazzoboden im Eingangsbereich verleiht den Räumlichkeiten einen altbautypischen Charme.
Balkon und Terrasse sowie ein Garten lassen sich hervorragend für Pausen nutzen.
Die hohen, mit Stuck verzierten Decken lassen die Büroräume offen und einladend wirken. 3-4 PKW-Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden und sind im Mietpreis inkludiert.

Dieses Haus ist ein Baudenkmal im Sinne von § 2 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG NW) und in der Denkmalliste eingetragen. Der Eigentümer muss für dieses denkmalgeschützte Gebäude (gem. § 16 (5) Energieeinsparverordnung - EnEV) KEINEN Energieausweis ausstellen lassen, da dieses generell von der Anwendung der ENEV ausgenommen ist.

 
Energieausweis
Art: es besteht keine Pflicht!

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